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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich und Umfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der Shooting-Inn AG, Köllikerstrasse 32, 5036 Oberentfelden, www.shooting-inn.ch, info@shooting-inn.ch (nachfolgend: «wir» oder «uns»), insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Indoorschiessanlage und einen Verkaufsladen für Waffen, Munition und Zubehör.

Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern; es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Annahme unserer Offerte gültigen AGB. Einzelvereinbarungen, die wir mit Ihnen abschliessen, haben Vorrang vor den vorliegenden AGB. Ihre eigenen AGB sowie abweichende oder entgegenstehende AGB finden im Verhältnis zwischen Ihnen und uns keine Anwendung und werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.

Die Nutzung der gesamten Anlage erfolgt ausschliesslich auf Grundlage der vorliegenden AGB, der Hausordnung sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ist für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt verbindlich. Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anlage ist videoüberwacht.

 

2. Hinweis vor Offertannahme

Bitte lesen Sie diese AGB sowie die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Mit der Buchung, der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen und/oder der Unterzeichnung einer Vereinbarung erklären Sie sich ausdrücklich mit den Be-stimmungen dieser AGB, der Hausordnung sowie mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Zudem bestätigen Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und rechtsverbindlich Verträge abschliessen dürfen.

 

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen uns kommt zustande, sobald Sie telefonisch, schriftlich, über unsere Buchungstools oder mittels Kontaktformular die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklären, eine Buchung vornehmen, eine Bestellung aufgeben oder eine Reservation tätigen. Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich ausdrücklich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Zudem bestätigen Sie, die Hausordnung gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen zu haben sowie sich zu deren Einhaltung zu verpflichten.

 

4. Unsere Pflichten / unsere Leistung

Unsere Leistungen werden im vereinbarten bzw. gebuchten Umfang erbracht. Grundlage hierfür ist der jeweilige Beschrieb der Buchung, gemäss separater Absprache oder – sofern vorhanden – ein schriftlicher Vertrag. Anpassungen am Leistungsumfang, bspw. Reduktionen, Verlängerungen oder (Teil-)Annullierungen, sind grundsätzlich möglich. In solchen Fällen behalten wir uns jedoch das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten und Aufwände vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

Wir verpflichten uns zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der vereinbarten Leistungen. Dabei erbringen wir unsere Leistungen nach bestem Wissen und unter Anwendung unseres Fachwissens und unserer Erfahrung. Wir setzen qualifizierte und fachlich kompetente Mitarbeitende ein und betreuen sowie überwachen diese während der Leistungserbringung. Sie sind sich bewusst, dass der Aufenthalt an einem Ort, an dem mit Schusswaffen umgegangen wird, ein erhöhtes Risiko birgt. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein sorgfältiger, verantwortungsbewusster Umgang mit der Waffe einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Sicherheit leistet und daher unerlässlich ist.

Wir behalten uns das Recht vor, Personen von der Indoorschiessanlage zu verweisen oder abzulehnen. Dies kann ohne Angabe von Gründen geschehen. Grobes Fehlverhalten führt unweigerlich zum Ausschluss von der Anlage.

 

5. Mitwirkungspflichten / Sorgfaltspflichten

Unsere Leistungen erbringen wir auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Dokumente. Sie verpflichten sich, uns nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle für die ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und/oder Dokumente rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind wir über sämtliche physiologischen, psychologischen oder sonstigen relevanten Umstände zu informieren, welche unsere Dienstleistung und unseren Betrieb der Indoorschiessanlage beeinflussen könnten.

Sollten Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder unzutreffende bzw. unzureichende Informationen übermitteln, tragen Sie die daraus resultierenden Konsequenzen. In einem solchen Fall stellen Sie uns vollumfänglich von jeglicher Haftung frei.

Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Indoorschiessanlage, ist unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamente oder sonstigen bewusstseinsbeeinflussenden Substanzen strengstens untersagt. Wir behalten uns vor, Personen, die unter erkennbarem Einfluss solcher Substanzen stehen, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung von der Nutzung der Anlage auszuschliessen. Bei Zuwiderhandlung lehnen wir jede Haftung ab. Wir werden diese Personen den jeweiligen Behörden melden und behalten uns rechtliche Schritte vor.

Gebäude, Anlagen und Einrichtungen aller Art sind mit grösstmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Beschädigungen sowie deren Verursacher sind unserem Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden. Beschädigungen, die durch unsachgemässes Verhalten verursacht werden (z. B. Fehlschüsse), werden dem jeweiligen Verursacher pro Ereignis mit einer Pauschale von CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Diese Pauschale kann sowohl unmittelbar nach der Nutzung als auch nachträglich – z. B. im Rahmen einer Videoauswertung – eingefordert werden. Bei grösseren Beschädigungen, wie etwa an Laufscheiben, der Beleuchtung oder anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen, können höhere Kosten entstehen, welche dem jeweiligen Verursacher ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

 

6. Voraussetzungen des Kunden

6.1 Recht zur Anlagenutzung

Die Nutzung unserer Schiessanlage steht allen vollständig registrierten, natürlichen Personen offen, die die Anforderungen dieser AGB sowie des aktuell gültigen Schweizer Waffengesetzes erfüllen. Das Recht zur Anlagenutzung gilt unter denselben Voraussetzungen auch für Vereine, Verbände und externe Instruktoren.

6.2 Kundenkarte und Zugang

Nach erfolgreicher und kostenpflichtiger Registrierung bzw. Absolvierung eines Probeschiessens wird Ihnen eine persönliche Kundenkarte erstellt. Diese wird Ihnen direkt vor Ort ausgehändigt. Die Kundenkarte ist nicht übertragbar. Sie haften für eine missbräuchliche Verwendung oder den Verlust Ihrer Karte.

6.3Zugelassene Nutzergruppen

  • Professionelle Nutzer:Ohne weiteres zugelassen sind Personen mit Behördenausweis (z.B. Polizei, Grenzschutz). In diesen Fällen ist kein Strafregisterauszug erforderlich; die einmalige Registrierung im Umfang von CHF 20.00 ist dennoch obligatorisch.
  • Hobbyschützen mit Erfahrung: Hobbyschützen mit solider Schiesserfahrung müssen ein obligatorisches Probeschiessen unter Aufsicht der Shooting-Inn AG absolvieren. Das Probeschiessen ist kostenpflichtig; bei positivem Entscheid werden die Kosten beim Ausstellen der Kundenkarte angerechnet. Die Zahlung ist im Voraus zu leisten. Die Aufsicht behält sich das Recht vor, von allen Neukunden Probeschüsse zu verlangen, um sich ein Bild der Fähigkeiten zu machen.
  • Einsteiger ohne Erfahrung: Personen ohne oder mit unzureichender Schiesserfahrung sind verpflichtet, vor dem ersten Schiessen einen Einsteigerkurs zu absolvieren (vgl. Ziff. 7). Der Kurs ist vorgängig zu buchen; eine spontane Teilnahme ist ausgeschlossen.

6.4 Dokumentation und Nachweise

Bei der erstmaligen (alleinigen) Benutzung der Anlage müssen Sie folgende Dokumente im Original vorlegen:

  • Gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis inkl. dazugehörigem Pass),
  • Aktueller Strafregisterauszug oder Waffenerwerbsschein/Ausnahmebewilligung (jeweils nicht älter als 3 Monate),
  • Nachweis einer gültigen Privat-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 5 Mio., welche die relevanten Risiken (bspw. Schusswaffen) abdeckt.

 

7. Probeschiessen

7.1Sicherer Umgang als Grundvoraussetzung

Für das Training in unserer Indoorschiessanlage ist die sichere Handhabung der Schusswaffe zwingende Voraussetzung. Sie müssen mit den vier Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen vertraut sein. Darüber hinaus wird ein Mindestniveau an Treffsicherheit vorausgesetzt, wobei dieses so angesetzt ist, dass auch Neuschützen realistische Trainingschancen erhalten.

7.2 Ablauf des Probeschiessens

Das obligatorische Probeschiessen für Neuschützen und Hobbyschützen mit unklarer oder nicht nachgewiesener Erfahrung erfolgt wie folgt:

  1. Waffe und Kaliber: Das Probeschiessen erfolgt mit einer Pistole im Kaliber 9 mm Para.
  2. Entnahme der Waffe: Die Feuerwaffe ist an der Ladebank sicher aus dem Transportbehältnis zu entnehmen, wobei der Lauf stets in Richtung Kugelfang zu halten ist.
  3. Persönliche Sicherheitskontrolle (PSK): Vor Beginn muss eine PSK durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sich keine Patrone in der Waffe befindet:
    • Magazin entnehmen
    • Schlitten (wenn möglich) arretieren
    • Patronenlager visuell und physisch kontrollieren
    • Entladene Waffe mit Lauf in Richtung Kugelfang auf die Ladebank legen
  4. Laden des Magazins: Sechs Patronen werden in ein leeres Magazin eingesetzt.
  5. Laden der Waffe: Die Waffe wird mit dem vorbereiteten Magazin geladen.
  6. Durchführung des Schiessens: Eine Präzisions- oder Schnellfeuerscheibe wird auf 15 Meter beschossen. Es wird eine Passe mit fünf Schüssen abgegeben.
  7. Sicheres Entladen der Waffe nach dem Schiessen: Die sechste Patrone, die sich nach dem Schiessen im Patronenlager befindet, ist sicher zu entladen:
    • Magazin auswerfen
    • Verbleibende Patrone hinaus repetieren
    • Schlitten (wenn möglich) arretieren
    • Entladene Waffe mit Lauf Richtung Kugelfang auf die Ladebank legen
  8. Auswertung der Scheibe: Die Scheibe wird durch das Aufsichtspersonal ausgewertet.
  9. Erforderliches Trefferbild: Mindestens fünf Treffer müssen sich auf der zuvor definierten Scheibe befinden – die Trefferlage ist dabei nicht relevant.

7.3 Folgen des erfolgreichen Probeschiessens

Bei erfolgreichem Abschluss des Probeschiessens erhalten Sie eine persönliche Kundenkarte, soweit kein Ausschlussgrund vorliegt oder gegen die Bestimmungen der Hausordnung und/oder AGB verstossen wird. Die Kosten für das Probeschiessen sind in der Registrierungsgebühr enthalten.

 

8. Einsteigerkurs

Personen ohne oder mit unzureichender Erfahrung im Umgang mit Feuerwaffen, die Interesse am Schiessen haben, können bei uns ein Einführungstraining absolvieren. Das Training dauert eine Stunde und legt den Fokus auf sicherheitsrelevante Regeln und korrektes Verhalten im Umgang mit Schusswaffen. Das praktische Schiessen ist Bestandteil des Trainings. Rechtliche oder technische Aspekte werden – sofern nicht ausdrücklich gewünscht – nicht behandelt.

Die Entscheidung, ob nach Abschluss des Einführungstrainings eine Freigabe zur selbständigen Nutzung der Schiessanlage erteilt wird oder ob weitere Lektionen erforderlich sind, liegt im ausschliesslichen Ermessen des verantwortlichen Instruktors. Die Kosten für Waffenmiete und Munition gehen zu Ihren Lasten.

Für die Teilnahme am Einführungstraining müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

  • ein gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis inkl. Pass),
  • ein aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder ein Waffenerwerbsschein/Ausnahmebewilligung (ebenfalls nicht älter als 3 Monate).

 

9. Minderjährige

Grundsätzlich steht die Schiessanlage ausschliesslich Personen zur Verfügung, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten nachstehende Sonderregelungen.

9.1 Nutzung

Für die Nutzung von Sportgeräten mit scharfer Munition gelten folgende Mindestaltergrenzen:

  • Kleinkaliberwaffen: ab 10 Jahren
  • Grosskaliberwaffen: ab 16 Jahren

9.2 Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren

Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Elternteils benutzen. Der Elternteil muss über eine ausgewiesene Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen verfügen.

Alternativ kann eine bei uns registrierte volljährige Ersatzperson benannt werden, welche über eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern verfügt. Diese Erklärung muss:

  • das Datum der Nutzung beinhalten,
  • die Unterschrift beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten enthalten,
  • eine Kopie eines amtlichen Ausweises der Eltern beiliegen,
  • den Namen der verantwortlichen Ersatzperson und der zu beaufsichtigenden Person enthalten.

9.3 Aufsicht

Für unter 18-jährige Nutzerinnen und Nutzer muss jederzeit eine volljährige Begleitperson anwesend sein. Die Verantwortung für deren Eignung und die vollständige Dokumentation liegt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

 

10. Ausschluss von Kunden

Personen aus Staaten, die gemäss dem Schweizer Waffengesetz und der entsprechenden Waffenverordnung vom Erwerb von Sportwaffen ausgeschlossen sind, ist die Nutzung unserer Anlage untersagt. Eine Nutzung ist nur zulässig, wenn eine gültige Ausnahmebewilligung vorliegt. Zu den betroffenen Staaten zählen aktuell insbesondere: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und die Türkei.

Kunden, deren Strafregisterauszug (Privatauszug) zwei oder mehr Einträge aufweist oder die einen Eintrag im Zusammenhang mit Gewaltdelikten, gemeingefährlichem Verhalten oder dem Betäubungsmittelgesetz haben, sind vom Schiessbetrieb und unserer Anlage ausgeschlossen.

Sie verpflichten sich, uns strafrechtlich relevante Einträge oder Veränderungen Ihres strafrechtlichen Status, die nach der Registrierung eintreten, unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Unterlassene Meldungen oder Verstösse gegen diese Regelung führen zum sofortigen Ausschluss.

Bei weiteren Verstössen gegen diese AGB oder gegen die Hausordnung erfolgt ebenfalls ein sofortiger Ausschluss. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in keinem Fall. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszugs zu verlangen oder eine Prüfung durch das zuständige Waffenbüro bzw. die Polizei einzuleiten.

Der Zutritt zur Anlage ist zudem für schwangere Frauen untersagt. Dies dient dem Schutz des ungeborenen Kindes.

 

11. Leistungsänderungen

Wir bemühen uns, Ihre Änderungswünsche bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen, soweit zumutbar, zu berücksichtigen. Sollten sich die gewünschten Änderungen auf die vertraglich vereinbarten Leistungen auswirken, insbesondere auf unseren Aufwand oder den Zeitplan, werden wir vorab eine angemessene Anpassung der Buchung vereinbaren. Dies umfasst insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung gegebenenfalls bereits vereinbarter Termine.

 

12. Termine / Umbuchung / Nichterscheinen

Sie haben vereinbarte bzw. gebuchte Termine einzuhalten. Wir behalten uns das Recht vor, Buchungen aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. krankheitsbedingte Ausfälle, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Entschädigung. Wir werden Sie unverzüglich über solche Vorkommnisse informieren.

Wir stellen Ihnen ein Online-Buchungssystem zur Verfügung, über welches Sie sowohl Laufscheibenplätze als auch die Grossraumschiessanlage buchen können. Die minimale Buchungsdauer beträgt für die Laufscheibenanlage 30 Minuten, für die Grossraumschiessanlage 60 Minuten.

Buchungen können frühestens 6 Wochen und spätestens 1 Stunde vor dem gewünschten Termin vorgenommen werden. Spontanbesuche (sog. «Laufkundschaft») sind möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind.

Umbuchungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit uns möglich. Stornierungen sind ebenfalls möglich. Werden jedoch die nachfolgenden Fristen nicht eingehalten, entstehen folgende Kosten, wobei diese Regelung sinngemäss auch bei unentschuldigtem Nichterscheinen/Fernbleiben gilt:

  • Stornierungen weniger als 5 Kalendertage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • Stornierungen weniger als 3 Kalendertage vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung

Bei Kursbuchungen können Sie anstelle einer Stornierung oder Umbuchung eine Ersatzperson benennen, welche unter denselben Voraussetzungen und Bedingungen am Kurs teilnehmen kann. Die Ersatzteilnahme bedarf unserer vorgängigen Zustimmung, welche nicht ohne sachlichen Grund verweigert wird. Im Übrigen gelten bei Kursbuchungen die folgende Stornierungsregelung, wobei diese Regelung sinngemäss auch bei unentschuldigtem Nichterscheinen/Fernbleiben gilt:

  • Stornierungen weniger als 2 Wochen vor dem Kurstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • Stornierungen weniger als 5 Kalendertage vor dem Kurstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung

 

13. Waffenmiete

Wir stellen Ihnen eine Auswahl an Feuerwaffen zur Miete zur Verfügung. Das Sortiment umfasst Waffen aus den Bereichen Sport, Combat und historische Waffen. Die Mietwaffen sind in unseren Räumlichkeiten ausgestellt und können dort zu den jeweils angegebenen Konditionen gemietet werden.

Die Miete von Feuerwaffen ist ausschliesslich unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Es muss ein gültiger amtlicher Ausweis (ID oder Pass) hinterlegt werden.
  • Die zu verwendende Munition ist zwingend bei uns zu beziehen.

Die Mietwaffen dürfen ausschliesslich innerhalb unserer Anlage verwendet werden und verlassen zu keinem Zeitpunkt das Gelände. Alle Mietwaffen bleiben in unserem Eigentum.

Nach Gebrauch sind die Mietwaffen entladen und mit offenem Verschluss auf der Ladebank abzulegen. Störungen oder Mängel an einer Mietwaffe sind unverzüglich der Aufsicht zu melden, das Schiessen ist in diesem Fall sofort einzustellen. Die Waffe ist mit dem Lauf in Richtung Kugelfang abzulegen und darf keinesfalls in den Empfangs- oder Verkaufsbereich gebracht werden.

Bei unsachgemässer Nutzung, die zu Schäden an der Mietwaffe führt, haften Sie für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Es dürfen keinerlei Veränderungen oder Modifikationen an den Mietwaffen vorgenommen werden. Die Mietwaffen werden durch uns regelmässig gereinigt und gewartet.

Sind Sie mit einer Waffe nicht vertraut, haben Sie dies vor der Miete der Aufsicht mitzuteilen. Die Aufsicht kann bei Bedarf eine Einweisung zur sicheren Handhabung der entsprechenden Waffe vornehmen.

 

14. Vergütung und Spesen

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der jeweiligen Buchung. Die Vergütung sowie sämtliche Spesen und allfällige Pauschalen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie gegebenenfalls weiterer gesetzlich geschuldeter Abgaben.

 

15. Rechnung, Zahlungsbedingungen und Verzug

Nach der Buchung unserer Leistung oder Annahme unserer Angebote – sofern nicht anders vereinbart – ist die vereinbarte Vergütung zur Zahlung fällig. Sofern wir Ihnen – neben den üblichen Zahlungsmethoden (Karte, TWINT, Bargeld, etc.) die Zahlung per Rechnung anbieten, erhalten Sie die Rechnung und den Einzahlungsschein per E-Mail. Die Zahlung hat unter Verwendung des Einzahlungsscheines und innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, sind wir berechtigt, unsere Dienstleistung zu verweigern.

Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden im konkreten Einzelfall nicht anzubieten. In diesem Fall verweisen wir auf andere Zahlungsmethoden. Sie berechtigen uns ausdrücklich, nach eigenem Ermessen Bonitätsprüfungen vorzunehmen und zu diesem Zweck Daten von Ihnen an Dritte weiterzugeben.

Sie autorisieren – mit der Wahl des Zahlungsmittels – die Zahlung wahlweise durch die Eingabe der Kreditkartendaten oder Zugangsdaten eines Zahlungsdienstanbieters. Sie ermächtigen uns, Zahlungen im entsprechenden Umfang einzunehmen bzw. einzuziehen. Sollte es zu Rückbelastungen kommen, haben wir Anspruch auf Erstattung der damit verbundenen Kosten und Bankbearbeitungsgebühren. Wir haften in keinem Fall für allfällige Gebühren und/oder andere Beträge, die Ihnen Ihr Kartenherausgeber oder Ihre Bank infolge der Zahlungsbearbeitung Ihrer Bestellung verrechnet.

Wir behalten uns das Recht vor, sollten Sie mit einer Kreditkarte oder einer alternativen Zahlungsmethode bezahlen, die Gültigkeit der entsprechenden Karte zu prüfen, die Verfügbarkeitsparameter und die Adressdaten zu kontrollieren und die Autorisierung durch den Kartenherausgeber oder Zahlungsanbieter anzufordern. Ferner bestätigen Sie, dass die Kreditkarte gültig ist und die eingegebenen Zahlungsdaten korrekt sind. Bei Ablehnung der Zahlung behalten wir uns in jedem Fall das Recht vor, unsere Leistung zu stornieren und/oder zu verweigern.

Erfolgt die Zahlung einer Rechnung nicht fristgerecht, sind wir berechtigt:

  • gesetzliche Verzugszinse geltend zu machen,
  • pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von CHF 25.00 zu erheben,
  • sämtliche im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehenden Kosten (z.  für die Beauftragung eines Inkassounternehmens) in Rechnung zu stellen,
  • bei Einleitung eines Betreibungsverfahrens eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 200.00 zu erheben.

Unabhängig von anderslautenden Zahlungsbestimmungen Ihrerseits sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen in folgender Reihenfolge anzurechnen: zunächst auf offene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung. Dabei erfolgt die Anrechnung auf die jeweils älteste offene Forderung.

 

16. Haftung

Wir haften ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht und nachgewiesen wurden. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden – unabhängig davon, ob sie aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einem anderen Grund resultieren – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zu den mittelbaren Schäden zählen beispielsweise entgangener Gewinn, Vermögensschäden oder Reputationsschäden infolge vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit ihrer Leistungen. Wir haften nicht für Schäden, die auf Handlungen (jeglicher Art) Dritter, unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen Dritter oder auf Fehler, Mängel oder Schäden von Installationen oder Datenverarbeitungsanlagen zurückzuführen sind. Bezüglich Schäden an technischen Geräten, Datenträgern oder deren Verlust haften wir nur für den Materialwert; für die Wiederherstellungskosten von Daten und/oder Einrichtungen oder sonstige daraus resultierende Kosten oder Schäden übernehmen wir keine Haftung.

Die Gesamthaftung beschränkt sich – unabhängig vom Grund und soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Sie verzichten auf weitergehende Forderungen gegenüber uns. Darüber hinaus haben Sie allfällige Forderungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Schadensereignis schriftlich anzumelden, andernfalls gelten sie als verwirkt. Eine Schadensanmeldung per E-Mail ist hierbei nicht ausreichend. In jedem Fall haften wir nur subsidiär zu Ihren Versicherungen. Sie sind verpflichtet, geeignete Versicherungen (vgl. Ziff. 6.4) abzuschliessen, die Ihre Risiken abdecken; unterlassen Sie dies, haften wir nicht.

Bei Ereignissen, die ausserhalb unseres Einflussbereichs und unserer Kontrolle liegen (sog. höhere Gewalt), übernehmen wir keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Leistung unserer Pflichten. Ein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs liegt beispielsweise (nicht abschliessend) in folgenden Fällen vor: Streiks, Protestaktionen, Sperren oder andere industrielle Handlungen durch Dritte, organisierte Kriminalität, Invasionen, Terroranschläge, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, andere Naturkatastrophen oder das Versagen von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken sowie die Unbenutzbarkeit von Schienen-, Versand-, Flug- oder Kraftfahrstrecken oder anderen Mitteln des öffentlichen oder privaten Verkehrs. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt oder ein vorgenanntes Element eintreten, das unsere Vertragserfüllung beeinträchtigt, werden wir Sie so schnell wie möglich informieren.

 

17. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Erfüllung der vereinbarten Leistungen oder dem Ende des gebuchten Termins. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sie bleibt die Vergütung in der vereinbarten Höhe (vgl. Ausführungen zu Stornierung, Nichterscheinen, etc.) geschuldet.

 

18. Datenschutz, Geheimhaltung, Videoüberwachung

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Ihren Rechten und damit verbundenen Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit dieses Vertrages von Ihnen bekannt gegebenen oder im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages auf andere Weise erlangten Informationen, Daten und Kenntnisse, auch wenn diese Informationen im Rahmen der Dienstleistungserbringung nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet wurden. Dies gilt nicht, soweit vertrauliche Informationen allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder ohne unser Zutun in rechtlich zulässiger Weise allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Wir werden vertrauliche Informationen nur zum Zweck der ordnungsgemässen Abwicklung und Erfüllung dieses Vertrages verwenden und alle geeigneten und angemessenen Vorkehrungen treffen, um eine vertragswidrige Verbreitung dieser Informationen zu verhindern.

Wir sind berechtigt, Unterlagen und Informationen, soweit erforderlich, an beigezogene Dritte weiterzugeben und werden diese verpflichten, die vorgenannte Bestimmung zur Geheimhaltung ebenfalls einzuhalten.

In sämtlichen Räumlichkeiten, in denen aktiver Schiessbetrieb stattfindet sowie im Verkaufsbereich, ist aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung mittels geschlossener Videoanlage (sog. «CCTV») installiert. Die Aufzeichnungen werden für die Dauer von 5 Tagen gespeichert und anschliessend automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Klärung sicherheitsrelevanter Vorkommnisse benötigt werden. Mit dem Betreten der überwachten und signalisierten Bereiche nehmen Sie ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Videoaufzeichnung erfolgt, und willigen in diese Sicherheitsmassnahme uneingeschränkt ein.

 

19. Verwendung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen (Testimonials)

Wir sind berechtigt, während der Kurse oder unserer Leistungserbringung Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen zu erstellen, auf denen Sie und andere Teilnehmer:innen erkennbar sein können. Diese Aufnahmen dürfen zu Zwecken der Dokumentation, Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Webseite sowie auf unseren Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook, YouTube etc.) veröffentlicht werden. Mit Annahme unserer Offerte und der vorliegenden AGB erklären Sie sich mit der Aufnahme und der Veröffentlichung in dem beschriebenen Rahmen einverstanden.

Dieses Einverständnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Im Falle eines Widerrufs werden wir sicherstellen, dass betroffene Aufnahmen von uns nicht weiterverwendet und – soweit möglich – entfernt werden.

 

20. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

 

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese AGB, die darauf basierenden Vertragsbeziehungen sowie alle daraus resultierenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, ist unser Sitz, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

 

Shooting-Inn AG, Januar 2026

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